Rechtliches · Version 17.08.2026
Teilnahme- und Tauschbedingungen
Diese Bedingungen regeln das Einreichen, die öffentliche Dokumentation und den möglichen Tausch im Shelfkind Trade-Agent-Experiment. Die Kurzfassung: Ein Formular ist noch kein Vertrag, die KI ist kein Vertragspartner und echtes Loot wird vor dem Tausch echt geprüft.
1. Betreiber und Geltungsbereich
Betreiber ist Questwerk – Patrick Kuglmeier, Kleiberstraße 25, 94315 Straubing, Deutschland, E-Mail: patrick@questwerk.de (nachfolgend „Questwerk“).
Teilnehmen dürfen natürliche Personen ab 18 Jahren sowie wirksam vertretene Unternehmen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Experiment. Ein späterer konkreter Tauschvertrag wird zusätzlich in Textform dokumentiert.
2. Öffentlicher Aufruf und unverbindlicher Tauschvorschlag
Der öffentliche Tauschaufruf ist eine Einladung, unverbindliche Tauschvorschläge einzureichen. Die Einreichung über das Formular ist weder ein bindendes Vertragsangebot des Teilnehmenden noch eine Annahme oder Zusage von Questwerk.
Questwerk darf Vorschläge bis zum Vertragsschluss ablehnen oder aus dem Experiment ausschließen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, Rechts-, Sicherheits-, Echtheits-, Datenschutz-, Haftungs-, Steuer- oder Ausführungsrisiken. Der Grund wird nach einer standardisierten Kategorie im internen Prüfprotokoll und, soweit ohne personenbezogene Daten möglich, im öffentlichen Decision Log dokumentiert.
3. KI-Auswahl und menschliche Entscheidung
Der Trade Agent bewertet minimierte Gegenstandsdaten nach der für den Zyklus veröffentlichten Verfassung und erzeugt eine Auswahl oder die Ergebnisse TRADE, HOLD oder NO TRADE. Der Trade Agent gibt keine rechtsgeschäftliche Erklärung ab.
Questwerk plausibilisiert die Empfehlung eigenständig und prüft insbesondere Identität, Verfügungsberechtigung, Echtheit, Zustand, Produkt- und Transportsicherheit, Marktwert, Rechte Dritter, Datenschutz, Widerruf und sichere Rückabwicklung. Es gibt kein automatisches Durchwinken. Eine Korrektur oder ein Stopp wird nachvollziehbar dokumentiert.
4. Erklärungen des Teilnehmenden
Mit der Einreichung bestätigt der Teilnehmende, dass er mindestens 18 Jahre alt und Eigentümer des Gegenstands oder wirksam zur Verfügung darüber berechtigt ist. Der Gegenstand muss frei von Rechten Dritter sein. Beschreibung, Herkunft, Zustand, Vollständigkeit, bekannte Mängel, Reparaturen und Zweifel an der Echtheit sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Bis zur Prüfung behandelt Questwerk alle Angaben als unbestätigte Selbstauskunft. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise, Detailfotos, Video, Seriennummern oder ein Identitäts- und Berechtigungsnachweis bereitzustellen. Nicht benötigte Kopien werden nach Abschluss der Prüfung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
5. Ausgeschlossene oder besonders prüfpflichtige Gegenstände
Ausgeschlossen sind insbesondere Diebesgut, Fälschungen, Gegenstände mit ungeklärten Rechten Dritter, Waffen und verbotene Gegenstände, Gefahrstoffe, Lebensmittel, Arzneimittel, lebende Tiere, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte sowie Geräte mit nicht sicher gelöschten personenbezogenen Daten.
Alte Elektrogeräte, Akkus, hochpreisige Sammlerstücke, Originalrequisiten, Autogramme, digitale Zugänge und andere fälschungs- oder sicherheitsanfällige Kategorien werden nur nach einer risikogerechten Fachprüfung angenommen. Questwerk kann Versand, persönliche Übergabe, Authentifizierung oder einen versicherten Transport vorgeben.
6. Veröffentlichung und Einwilligung
Die öffentliche Dokumentation ist Teil des Experiments. Titel, Beschreibung/Story und Foto werden nur veröffentlicht, wenn der Teilnehmende hierzu im Formular ausdrücklich eingewilligt hat. E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht. Texte werden automatisiert auf offensichtliche Kontaktdaten geprüft und vor der Veröffentlichung minimiert.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an patrick@questwerk.de widerrufen werden. Questwerk entfernt die eigenen Veröffentlichungen anschließend ohne unangemessene Verzögerung. Bereits erfolgte Kopien, Zitate oder Archivierungen durch unabhängige Dritte können nicht vollständig zurückgerufen werden. Wird die Einwilligung vor dem Offer Freeze widerrufen, nimmt der Vorschlag nicht an der öffentlichen Auswahl teil.
7. Wert- und Datenquellen
Nutzerangaben zu Preis oder Wert sind keine Wertgarantie. Questwerk bewertet konservativ anhand geeigneter Vergleichsverkäufe, Zustand, Echtheit, Gebühren, Steuern, Versand und notwendiger Prüfungskosten.
Für automatisierte Marktdaten werden nur dokumentiert zulässige APIs, lizenzierte Quellen oder anderweitig freigegebene Zugänge genutzt. Vom Teilnehmenden genannte Links sind Recherchehinweise und werden unabhängig plausibilisiert. Quellenart, Abrufzeitpunkt und Unsicherheit werden im Prüfprotokoll festgehalten.
8. Zustandekommen eines Tauschvertrags
Ein Tauschvertrag kommt ausschließlich in zwei Schritten zustande: Questwerk übermittelt nach Abschluss der Prüfungen ein individuelles Tauschvertragsangebot in Textform. Dieses bezeichnet beide Gegenstände, bekannten Zustand und Mängel, Übergabe oder Versand, Kosten, dokumentierte Werte, Rückabwicklung sowie die anwendende Widerrufsinformation. Erst die anschließende Annahme dieses Angebots durch den Teilnehmenden in Textform begründet den Vertrag.
Eine KI-Ausgabe, Veröffentlichung, Rankingposition, Auswahlmeldung, Kontaktaufnahme oder Terminabstimmung ersetzt das individuelle Vertragsangebot nicht.
9. Übergabe, Prüfung, On-hold-Status und Rückabwicklung
Die Parteien dokumentieren Zustand, Zubehör, Seriennummern und Verpackung unmittelbar vor Übergabe oder Versand. Der Versand erfolgt nur wie individuell vereinbart und bei entsprechendem Wert versichert und nachverfolgbar.
Questwerk gibt den erhaltenen Gegenstand grundsätzlich erst weiter, wenn die vereinbarte Prüfung abgeschlossen und jede im Einzelfall bestehende gesetzliche oder vertragliche Rückabwicklungsfrist des Tauschpartners abgelaufen ist. Bis dahin erhält der Gegenstand intern und in der öffentlichen Projekt-Pipeline den Status „on hold“ und wird weder angeboten noch einem weiteren Tauschpartner versprochen.
Questwerk darf das Experiment während dieses On-hold-Status mit einem gesondert offengelegten eigenen Gegenstand oder einem anderen bereits vollständig freigegebenen Gegenstand fortsetzen. Das verkürzt oder verändert keine Rechte aus dem ursprünglichen Tauschvertrag. Bei einem wirksamen Widerruf oder einer vereinbarten Rückabwicklung geben beide Seiten die jeweils empfangenen Gegenstände zurück.
10. Widerruf für Verbraucher
Ob für einen konkreten Tauschvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird anhand von Vertragstyp, Gegenleistung und Abschlussweg geprüft. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, stellt Questwerk vor dem Vertragsschluss die maßgebliche Widerrufsinformation und das Muster-Widerrufsformular in Textform bereit. Die allgemeine Fassung ist unter shelfkind.com/trade-agent/widerruf abrufbar.
11. Mängelrechte
Für den Tausch gelten die gesetzlichen Vorschriften entsprechend. Gesetzliche Mängelrechte von Verbrauchern werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder verkürzt. Eine bestimmte Wertentwicklung, Wiederverkaufsmöglichkeit oder ein erfolgreicher nächster Tausch wird nicht geschuldet.
12. Haftung von Questwerk
Questwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
13. Verantwortung des Teilnehmenden
Der Teilnehmende haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft durch falsche Erklärungen zu Eigentum, Verfügungsberechtigung, Echtheit, Zustand, Mängeln oder Rechten Dritter verursacht. Eine verschuldensunabhängige oder pauschale Freistellung zugunsten von Questwerk wird nicht vereinbart.
14. Gewerbliche Beiträge, Steuern und Belege
Erwartete Sichtbarkeit, Medienleistung, Sponsoring, Spende oder sonstige kommerzielle Gegenleistung muss vorab offengelegt und getrennt vom Gegenstandswert dokumentiert werden. Beide Seiten bleiben für ihre eigenen steuerlichen Pflichten verantwortlich. Questwerk dokumentiert für jeden vollzogenen Tausch Datum, Beteiligte und die nachvollziehbar ermittelten Werte beider Leistungen.
15. Zyklusregeln, Änderungen und Projektende
Rankingregeln und Gewichte bleiben innerhalb eines geöffneten Zyklus unverändert. Questwerk darf sie nur vor Beginn eines neuen Zyklus transparent ändern. Sicherheits-, Rechts- und Datenschutzprüfungen dürfen jederzeit zu einem Stopp führen, ohne ein Ranking heimlich umzuwerten.
Questwerk darf das Experiment aus sachlichem Grund pausieren oder beenden. Bereits geschlossene Verträge und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für künftige Einreichungen oder nach ausdrücklicher Vereinbarung.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Questwerk nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
17. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Ist eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Regelungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das Gesetz.
Stand und Version: 17. August 2026 · trade-agent-teilnahme-2026-08-17-v2
